Gesundheitshunderter SVA auch für Yoga und Massagen
Mit dem Gesundheitshunderter fördert die SVA jährlich Ihre gesundheitsförderlichen Aktivitäten in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Mentales und Rauchfreiheit.
Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei der Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft krankenversichert sind.
Allgemeine Kriterien für die Inanspruchnahme:
- Sie investieren in Ihre Gesundheit mindestens 150 €
- Der Antrag zum Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich (Ausnahme: Extra Gesundheitshundert€r)
- Sie wählen zwischen einem SVA-qualitätsgesicherten oder einem individuellen Programm (Vorsorgeuntersuchung verpflichtend)
Wie kommen Sie zu Ihrem Gesundheitshunderter?
Sie müssen einen Antrag an Ihre zuständige SVA-Landesstelle stellen. Dort werden Sie auch gerne näher informiert. Das Antragsformular finden Sie zum Download auf der Homepage der SVA unter „Antragsformular Gesundheitshunderter“.
Wenn Sie sich für das Individuelle Programm entscheiden, müssen Sie eine Vorsorgeuntersuchung absolvieren und einen Anbieter wählen, der die SVA-Qualitätskriterien erfüllt. (siehe Homepage SVA). Sie stellen sich gesundheitsfördernde Maßnahmen (z.B.: Training mit einem Coach, Yogakurs, Massage) im Wert von mindestens 150 € zusammen und reichen diese anschließend gemeinsam mit den Rechnungen und dem Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung um 100 € Kostenzuschuss ein. WICHTIG: Bei Fragen, besonders ob die Qualitätsanforderungen erfüllt sind, erkundigen Sie sich vorher in Ihrer SVA-Landesstelle!
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!